In laufenden Updates erfahren die Leserinnen und Leser des GFW-Corona-Sondernewsletters mehr zum Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen, der neben Kurzarbeitergeld auch Erleichterungen im Bereich des Steuerrechts und Liquiditätshilfen für Unternehmen vorsieht. Um die Nutzer nicht mit Informationen zu überfrachten, welche die GFW Duisburg diesen hat bereits zukommen lassen, beschränken sich die Wirtschaftsförderer ganz bewusst auf Ergänzungen und Aktualisierungen der bereits übermittelten GFW-Corona-Sondernewsletter. Diese stehen alle unter
www.gfw-duisburg.de weiterhin zum Download bereit. Zwischenzeitlich können sich bei Angaben Änderungen ergeben haben, weil sich sowohl das Virus als auch die Hilfprogramme überaus dynamisch entwickeln.
Die GFW-Corona-Sondernewsletter sind abrufbar unter:
www.gfw-duisburg.de/aktuelles/downloads
Beim GFW-Corona-Sondernewsletter handelt es sich um eine Kurzinformation – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere ist das Angebot der GFW Duisburg nicht als Rechtsberatung zu verstehen, weil hierzu eine konkrete Einzelfallbetrachtung unerlässlich ist und die Wirtschaftsförderer keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Die Haftung ist somit ausgeschlossen. „Sie auch darauf hinzuweisen, ist für uns selbstverständlich“, betont GFW-Geschäftsführer Ralf Meurer und ermuntert: „Nutzen Sie uns daher als das, was wir gerne für Sie sind und auch sein können: Als Vernetzer, Informations-Mittler und Kümmerer! Und sehen Sie es uns nach, wenn manche Informationen einfach noch zu unbestimmt sind, weil daran mit Hochdruck gearbeitet wird.“
Darüber hinaus ist das Team der GFW Duisburg gerade dabei, eine Übersicht über Lieferdienste verschiedener Branchen – vom klassischen Pizza-Bringdienst bis hin zu Taxen für Wein und Bücher – zusammenzustellen. Die Akteure der Duisburger Wirtschaftsförderung wollen damit auf die Duisburger Geschäftsleute und Gastronomen aufmerksam machen, die in Duisburg und Umgebung ihre Produkte via Liefer- oder Abholdienst anbieten und damit ihr Geschäft wenigstens eingeschränkt aufrechterhalten.
Geschäftsleute und Gastronomen werden gebeten, sich bei der GFW Duisburg zu melden – unter der eigens eingerichteten E-Mail:
lieferdienste-duisburg@gfw-duisburg.de
Dabei sollen diese angeben, welche Waren bzw. Dienstleistungen sie anbieten, wie (E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer) bestellt werden kann und ob geliefert wird oder abgeholt werden kann.
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