Derzeit wird der Ruf nach einem höheren Arbeitgeberanteil an den Krankenkassenbeiträgen laut, man müsse zur „echten paritätischen“ Finanzierung zurückkehren, also einer exakt gleichen Kostenaufteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. „Das wäre für die Versicherten ein schlechtes Geschäft“, sagt hingegen Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. Denn die Arbeitgeber finanzierten mit der von ihnen allein getragenen Entgeltfortzahlung, der Unfallversicherung und der Krankenversicherungsbeiträge für Minijobber schon einen höheren Teil der Kosten als die Arbeitnehmer. „Unterm Strich zahlen die Arbeitgeber mit 11,6 Prozent für die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung drei Prozent mehr als die Arbeitnehmer mit im Schnitt 8,65 Prozent“, rechnet Schmitz vor. Die Kritik des Unternehmerverbandes richtet sich an die Politik. „Die Bundesregierung muss ihren Koalitionsvertrag einhalten, in dem die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags auf 7,3 Prozent ausdrücklich vereinbart wurde.“ Wie wichtig die Einhaltung ist, verdeutlicht Wolfgang Schmitz: „Bei höheren Beiträgen steigen die Lohnzusatzkosten, und das würde Beschäftigung und Wachstum der deutschen Wirtschaft ausbremsen.“ Den Versicherten, die höhere Zusatzbeiträge bei ihrer Krankenkasse befürchten müssen, rät Schmitz, ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. „Immerhin ein Drittel der bundes- oder landesweit geöffneten Krankenkassen hat ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2016 nicht angehoben.“ Wettbewerb, so der Hauptgeschäftsführer abschließend, tue auch den Krankenkassen gut.
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