RM: Was bedeutet Private Banking bei der Sparkasse Essen?
Detlef Kruse: Ziel des Private Banking in unserem Haus ist es, die völlig unterschiedlichen Erwartungen unserer Kunden zu erfüllen. Neben dem Schwerpunkt der Vermögensoptimierung können das z.B. die Themen Absicherung von Lebensrisiken und Altersvorsorge sein. Deutlich zugenommen hat in den vergangenen Jahren zudem die Bedeutung der Themenfelder Immobilien- und Generationenmanagement.
RM: Und wie schaffen Sie es, diese Themen im Rahmen des Beratungsansatzes umzusetzen?
Detlef Kruse: Die Grundlage zur Betreuung unserer Private-Banking-Kunden liefert ein gemeinsames Strategiegespräch, um die persönliche Situation und die speziellen Zielsetzungen zu erfragen. Unser Beratungsansatz erfolgt dabei in vier Stufen. Das beginnt mit der gemeinsamen Analyse der Ist-Situation sowie der Definition von Zielen und Prioritäten. Anschließend erstellen wir ein Konzept mit einer individuellen Strategie. Erst danach erfolgt der Umsetzungsprozess über Produkte und Maßnahmen. In einem regelmäßigen Check-up überprüfen wir notwendige Anpassungen an veränderte Situationen.
RM: Wie beraten Sie dabei Kunden aus dem Firmenkundenbereich?
Detlef Kruse: Wir haben für diese Zielgruppe den „VermögensManager Firmenkunden“ in das Private Banking integriert. Dieser kümmert sich um die privaten finanziellen Belange des Unternehmers. Sehr häufig kommt den Themen Absicherung der Familie und Altersvorsorge eine bedeutende Rolle zu. Der „VermögensManager Firmenkunden“ bildet mit dem Firmenkundenberater quasi ein Tandem in der Kundenbetreuung.
RM: Die Sparkasse Essen bietet auch Vermögensverwaltung und Depotbetreuung an. Was bedeutet das genau und welche Vorteile hat diese Betreuung?
Detlef Kruse: Hierbei handelt es sich um ein professionelles Angebot im Wertpapierbereich. Im Rahmen der Vermögensverwaltung definiert der Anleger einen seiner Risikobereitschaft angepassten Anlagerahmen. Die Entscheidungen über Einzelinvestitionen delegiert er an den Portfoliomanager, der direkt in der Sparkasse Essen tätig ist. Das Institut für Vermögensaufbau bescheinigt unserer Vermögensverwaltung seit vielen Jahren ein ausgezeichnetes Rendite-Risiko-Verhältnis. Wer seine Anlageentscheidungen nicht komplett aus der Hand geben möchte, der kann auf unsere Depotbetreuung zurückgreifen. Wichtig ist uns dabei eine unabhängige Angebotspalette, die neben Produkten von Verbundpartnern auch qualitätsgeprüfte Alternativen beinhaltet. Je nach Kundenanliegen können Anlageempfehlungen für Aktien, Anleihen in Euro oder Währung, Investmentfonds, Rohstoffanlagen oder andere Finanzinstrumente erfolgen.
RM: Wie würden Sie die Entwicklung im Bereich Private Banking der Sparkasse Essen beschreiben?
Detlef Kruse: 2001 ist die Sparkasse Essen als eine der ersten Sparkassen mit einer eigenen Private-Banking-Einheit gestartet. Damals bestand die Abteilung aus vier Private-Banking-Beratern und drei Mitarbeitern in der Vermögensverwaltung. Die folgenden Jahre waren durch kontinuierliches Wachstum geprägt. Die Kundenanzahl und das betreute Anlagevolumen sind nachhaltig gestiegen. Aktuell besteht der Private-Banking-Bereich aus 25 Mitarbeitern. Neben dem Kernbereich decken wir heute Spezialfelder wie die Betreuung von Firmenkunden und institutionellen Anlegern, Wertpapierspezialberatung, aber auch Testamentsvollstreckung und Stiftungsberatung ab.
RM: Und wie schaffen Sie es, diese sehr privaten Themen zum Lebenswerk eines Kunden umzusetzen?
Detlef Kruse: Wir stellen bei unseren Kunden häufig fest, dass sich die gewünschte Nachlassaufteilung etwas komplexer darstellt. Unsere Testamentsvollstrecker können bei vielen Formalitäten entlasten und bei der Aufteilung des Erbes unterstützen. Weiterhin können auch entweder keine Erben vorhanden sein oder es soll mit einem Teil des Nachlasses dauerhaft Gutes bewirkt werden. Hier stehen, als weitere Spezialisten im Private Banking, Stiftungsberater zur Verfügung. In Verbindung mit unserem gesamten Stiftungsnetzwerk begleiten wir so unsere Kunden von der Definition eines Stiftungszwecks über die Erstellung einer Satzung bis zur Errichtung.
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