Recht & Finanzen im Revier

Aderhold: Top-Arbeitgebervertreter lotsen durch schwierige Zeiten:

Hier ist der Mittelstand an Rhein und Ruhr arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite!

Golo Busch, Fachanwalt für Arbeitsrecht (© Jan Heinze)

Mitarbeiter ganzer Branchen gehen auf die Straße und streiken, junge Fachkräfte aus der „Generation Z“ tauschen sich darüber aus, wie man den Mangel an Nachwuchs bestmöglich für die eigenen Arbeitsumstände nutzen kann. Arbeitgeber sind jetzt ganz besonders auf guten juristischen Beistand angewiesen. Die renommierte Kanzlei Aderhold hat längst auf diese Entwicklungen reagiert. Mit einem Team von drei erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht gibt sie gerade den mittelständischen Unternehmen wertvolle Orientierung. Golo Busch vom Standort in Dortmund begleitet und vertritt seit 26 Jahren schwerpunktmäßig Arbeitgeber aus dem Mittelstand sowie der Sozialwirtschaft im gesamten Bundesgebiet. Außerdem ist er spezialisiert auf die Beratung von Arbeitgebern im öffentlichen Dienstrecht. Von der Kölner Aderhold-Niederlassung aus wirkt Lars Thiesen. Ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat er besonders viel Erfahrung bei der Vorbereitung und Durchführung von Personalmaßnahmen in Sanierungs- und Restrukturierungssituationen und bei Unternehmensübernahmen, aber auch beim Auf- und Ausbau von Unternehmen. Häufig vertritt er Arbeitgeber gegenüber Betriebsräten und Gewerkschaften oder befasst sich mit Fragen des Sozialversicherungsrechts. Auch Volker Ostermeyer agiert vom Kölner Büro aus. Er berät hauptsächlich in den Bereichen Arbeitsrecht, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen sowie Wirtschafts- und Vertragsrecht. Insbesondere wenn es um tiefgreifende Veränderungen in Unternehmen geht, erreicht er im Zusammenspiel mit den anderen Experten von Aderhold die optimalen Ergebnisse.

 

 

Plötzlich krank nach Kündigung? Neues BAG-Urteil stärkt Arbeitgeberrechte!

Eine Beratung aus einer Hand muss auch das arbeitsrechtliche Tagesgeschäft umfassen. Ein Beispiel aus der Praxis: Zähneknirschend mussten Arbeitgeber es bisher in der Regel hinnehmen und zahlen, wenn bislang anscheinend kerngesunde Mitarbeiter nach einer fristgerechten Kündigung gleich ihre persönlichen Sachen einsammeln und kurz darauf aus heiterem Himmel eine lange Krankschreibung vorlegen, oft gleich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber soll dann nicht nur die gesetzliche Entgeltfortzahlung leisten, da er während einer Arbeitsunfähigkeit auch keinen Urlaub mehr gewähren kann, müssen nicht genommene Urlaubstage mit dem Beendigungstermin finanziell abgegolten werden. Zweifel an der Berechtigung der Krankschreibung konnten Arbeitgeber bislang kaum effektiv geltend machen. „Das Bundesarbeitsgericht hat die Position des Arbeitgebers nun endlich gestärkt“, so Lars Thiesen. „Der hohe Beweiswert einer ärztlichen Krankschreibung gilt nicht mehr uneingeschränkt, wenn die konkreten Umstände eher nach einer Selbstbeurlaubung des Mitarbeiters aussehen. Wir empfehlen dem Arbeitgeber in solchen Fällen, dem Mitarbeiter die Zweifel offiziell mitzuteilen, verbunden mit der Aufforderung, die auffällig passende Krankschreibung nachvollziehbar zu erklären. Entgeltfortzahlung wird bis zu einer Klärung nur unter Vorbehalt geleistet oder ganz verweigert. Erfahrungsgemäß verzichtet der Arbeitnehmer dann lieber darauf, den Sachverhalt vor einem Gericht zu diskutieren.“ Das insoweit wegweisende BAG-Urteil (Aktenzeichen: 5 AZR 137/23) sieht dann die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit trotz Vorlage eines Attests wieder beim Arbeitnehmer.

Damit Krisen nicht das Aus bedeuten: Restrukturierung in sachkundigen Händen

Es hatte mit sich verstärkenden Problemen während der Pandemie begonnen und am Ende beantragte das Unternehmen für Sondermaschinenbau die Insolvenz. „Für uns war das schon ein spezielles, aber nicht ganz untypisches Restrukturierungsmandat“, erläutert Volker Ostermeyer, „davon hatten wir in der Region schon einige, speziell aus dem Bereich der metallverarbeitenden Industrie und den Zulieferbetrieben. In diesem Fall haben wir die Käuferseite vertreten. Noch vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags haben wir ein umfassendes Konzept für eine wirtschaftliche Neuausrichtung und den notwendigen Anpassungen, auch im Personalbereich erarbeitet.“ Gemeinsam mit der Verkäuferseite und dem Betriebsrat wurde ein zukunftsfähiges Personalkonzept bei Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze verhandelt. Volker Ostermeyer: „Wir begleiten die Mandanten, wie immer vom Anfang bis zum Ende und lassen sie nicht im Regen stehen‘. Sanierung ist immer Teamarbeit, bei Aderhold im Komplettpaket aus einer Hand.“ Bei solchen Unternehmens-Verkäufen profitieren Aderhold-Mandanten von der interdisziplinären Zusammenarbeit der 65 Anwälte, etwa 30 Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sowie der 20 Unternehmensberater der Kanzlei Aderhold.

 

Gerade zu Zeiten eines „Bewerbermarktes“ ist Fingerspitzengefühl gefragt

Seit der Pandemie trauen sich immer weniger Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern das Homeoffice zu verbieten, weil sie sonst Wettbewerbsnachteile auf der Suche nach Fachkräften fürchten. Trotzdem gilt es, Missbrauchsrisiken zu minimieren. Besteht der Verdacht eines Arbeitszeitbetruges bei einem Mitarbeiter, begleitet Golo Busch seine Mandanten bei der Verhängung arbeitsrechtlicher Sanktionen bis zum Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. „In einem Fall mussten wir sogar einen Detektiv hinzuziehen“, so Golo Busch, „Das Betriebsratsmitglied loggte sich nach dem Aufstehen in die Arbeitszeiterfassung ein, erschien aber erst bis zu 45 Minuten später im Büro. Wir haben dann den Arbeitgeber im Verfahren beim Abschluss eines Beendigungsvergleichs unterstützt.“ Dazu gibt es auch ein wegweisendes Urteil: Das LAG Hamm hat im Rahmen eines Urteils vom 27.01.2023 erkannt, dass ein vorsätzlicher Verstoß gegen die korrekte Dokumentation der Arbeitszeit ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein kann. Ansonsten liegt der Fokus aber im Erhalt von Arbeitsverhältnissen. Golo Busch: „Wir unterstützen bei der Implementierung von Konfliktmanagementsystemen. Gab es Verfehlungen, können wir die Mitarbeiter frühzeitig durch Personalgespräche sensibilisieren, um spätere Abmahnungen und Kündigungen zu vermeiden.“ Arbeitsrechtler Golo Busch schult die Personalabteilungen seiner Mandanten im Rahmen zahlreicher Inhouse-Seminare. Alle drei Fachanwälte für Arbeitsrecht profitieren dabei auch von der interdisziplinären Zusammenarbeit mit den Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern des Aderhold-Verbundes.

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft

Westfalendamm 87
44141 Dortmund

0231 42 777 100

0231 42 777 269

Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft finden Sie HIER

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