Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 22. Juni entschieden, dass die von Aktionären gegen die von der Hauptversammlung beschlossene Aufteilung der Metro Group erhobenen Anfechtungsklagen dem Vollzug der Spaltung nicht entgegenstehen. In Bezug auf die ebenfalls erhobenen Feststellungsklagen hinsichtlich des Spaltungsvertrags hat das Gericht zwar keinen Rechtsverstoß der Metro AG erkannt, den Antrag der Metro AG auf Freigabe aber nach derzeitiger Gesetzeslage als nicht statthaft angesehen. Da die Feststellungsklagen die Umsetzung der Konzernaufteilung nicht hindern, ist die Metro Group zuversichtlich, die Aufteilung in zwei starke, strategisch fokussierte Unternehmen auf dieser Basis wie geplant vollziehen zu können. Mitte Juli sollen ein Großhandels- und Lebensmittelspezialist mit der Unternehmensmarke Metro und ein auf Consumer Electronics ausgerichtetes Unternehmen mit der Unternehmensmarke Ceconomy entstehen. „Wir haben mit der Freigabeentscheidung in Bezug auf die Beschlussmängelklagen durch das Gericht einen wichtigen Meilenstein erreicht. Der Beschluss des Gerichts ist ganz klar im Sinne der überwältigenden Mehrheit unserer Aktionäre, die sich auf der Hauptversammlung für die Spaltung ausgesprochen haben“, sagt Olaf Koch, Vorstandsvorsitzender der Metro AG. „Wir haben in den vergangenen Wochen weiter konsequent an der Umsetzung der Aufteilung gearbeitet und sind nun auf der Zielgeraden. Die Spaltung kann dann wie von Anfang an geplant Mitte des Jahres wirksam werden. Wir erwarten den Börsengang der künftigen Metro AG Mitte Juli.“
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