Bekommen Sie, was Ihnen zusteht? Unternehmer, die bisher keine Fördermittel erhalten haben, müssen diese Frage vermutlich verneinen: Viele von ihnen wissen nämlich nicht, dass ihre Wachstums- und Festigungsinvestitionen förderfähig sind. Vom Existenzgründer, der für den Start in die Selbstständigkeit finanzielle Mittel benötigt, bis hin zum etablierten Industriebetrieb, der in neue Technik investieren möchte – Fördermöglichkeiten gibt es für die verschiedensten Vorhaben in sämtlichen Wirtschaftszweigen. Die Europäische Union mit ihren 28 Mitgliedsstaaten und die jeweiligen Regionen in den einzelnen Staaten haben in Summe rund 3.200 Förderprogramme aufgelegt, die ebenso von großen wie von kleinen und mittelständischen Unternehmen beantragt werden können.
„Unsichtbares“ EU-Geld
Oftmals ist die Beantragung von Fördermitteln sogar unkomplizierter und schneller durchführbar, als KMU-Inhaber es erwarten. Wer beispielsweise Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) einstreichen möchte, muss nicht den langen Weg über Brüssel einschlagen: Die beiden Fonds sind dezentral und national organisiert. Zwar regelt die Europäische Union im EU-Vertrag die Rahmenbedingungen für die Förderungen, doch die Mitgliedsstaaten setzen die vorgegebenen Gesetze in nationale Richtlinien um. Daher wird hier häufig von „unsichtbarem“ EU-Geld gesprochen. Das heißt, die Verwaltung und die Umsetzung der Programme erfolgen in den Mitgliedsstaaten, Regionen und Kommunen, sodass zu keinem Zeitpunkt direkte Kontakte mit Brüssel notwendig sind. Die Mittelvergabe erfolgt stattdessen über die zuständigen Bundes-, Landes- oder Regionalverwaltungsbehörden; dazu zählen beispielsweise die KfW Bankengruppe sowie die Förderinstitutionen der Bundesländer. Aus diesem Grund sind für eine erfolgreiche Fördermittelbeantragung gute Kontakte zu den Fördergebern in den jeweiligen Regionen sowie präzise Kenntnisse der Strukturen öffentlicher Förderungen unerlässlich.
Während der ESF 1957 gegründet wurde, um Beschäftigungschancen in der EU zu verbessern, Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung zu unterstützen, Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen und berufliche Perspektiven für alle Bürger der EU zu schaffen, dient der EFRE dem wirtschaftlichen Aufholprozess ärmerer EU-Regionen sowie der Errichtung großer Infrastrukturprojekte.
Daneben stehen Gelder aus den sogenannten „Brüsseler Fördertöpfen“ zur Verfügung, die zentral verwaltet werden. Hierbei handelt es sich um Programm- und ausschreibungsspezifische Förderungen, deren Beantragung sich wesentlich aufwendiger gestaltet. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausschreibung ist, dass an dem jeweiligen Vorhaben mindestens drei Partner aus drei verschiedenen EU-Staaten beteiligt sind; das Projekt kann bis zu drei Jahre dauern. Um die Organisation und die Korrespondenz mit Brüssel kümmert sich ein Lead Partner, der von der Projektgruppe bestimmt wird. Die anteilige Projektfinanzierung durch die EU beträgt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent.
Grundsätzlich sollen die verschiedenen Fördermaßnahmen sowohl die Innovationsfähigkeit als auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KMUs im weltweiten Maßstab steigern. Weitere Ziele sind die Förderung des Unternehmertums, eine Verbesserung der Qualifizierung von Arbeitskräften sowie die Schaffung von neuen Ausbildungs- und von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen.
Vielfältige Fördermöglichkeiten
Im Wesentlichen stehen für Unternehmen fünf Förderarten zur Verfügung: Besonders begehrt sind beispielsweise Zuschüsse, da diese nicht zurückgeführt werden müssen. Daneben gibt es Förderfinanzierungen, die zwar wie ein gewöhnlicher Kredit rückzahlbar, aufgrund subventionierter Zinssätze und durch Tilgungszuschüsse aber wesentlich günstiger sind als Hausbankfinanzierungen. Zudem können die Konditionen durch Besonderheiten wie tilgungsfreie Jahre oder Haftungsfreistellungen optimiert werden. Von Bedeutung sind auch öffentliche Bürgschaften sowie Garantien. Hierbei handelt es sich um Ersatzsicherheiten, ohne die Investitionen manchmal gar nicht erst möglich wären. Insofern sind diese beiden Finanzierungsinstrumente ebenfalls als Förderung zu verstehen.
Zu den Förderarten zählt außerdem die öffentliche Beteiligung von mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG). Diese agieren als stille Gesellschafter und beteiligen sich langfristig an den jeweiligen Unternehmen. Allerdings werden für das bereitgestellte Kapital Zinsen fällig – je nach Bundesland zwischen acht und zwölf Prozent. Ein Vorteil liegt darin, dass die Beteiligung einer MBG für Fremdkapitalgeber wie Investoren oder Banken eine Sicherheit darstellt und die Investitionen somit erst ermöglicht.
In Anbetracht dieser unübersichtlichen Förderlandschaft und undurchsichtigen Antragsverfahren stellt sich so mancher Unternehmer heute jedoch nicht die Frage, ob er eine Finanzspritze erhält, sondern wie. Immerhin sind die Möglichkeiten vielfältig und die Förderarten sogar kombinierbar. Darüber hinaus verändern und entwickeln sich die Programme stetig. Um im Labyrinth der Fördermittel den Überblick zu behalten, sollte man sich externe Unterstützung ins Haus holen. Wichtig ist es, auf einen akkreditierten Fördermittelberater zu setzen, da dessen Honorar anteilig von öffentlichen Fördergebern bezahlt wird. Bund oder Land übernehmen im Westen bis zu 50 Prozent und im Osten bis zu 80 Prozent der Kosten.
Die Fördermittelberatung sollte sich dann aus drei Phasen zusammensetzen: Am Anfang steht eine tiefgreifende Analyse der Ausgangssituation, die aufzeigt, ob ein Antrag überhaupt eine Chance auf Erfolg hat; förderfähig sind grundsätzlich nur Unternehmen, die nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken und die mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen haben. Dann sollten eine professionelle datenbankgestützte Fördermittelrecherche, die Auswahl der richtigen Programme und eine Präsentation der konkreten Fördermöglichkeiten mit wahrscheinlicher Förderhöhe folgen. Im nächsten Schritt startet die Konzeptionsphase: Ziel ist es, die Fördergeber durch die Erstellung von Projektskizzen und Konzeptionen davon zu überzeugen, dass die geplante Investition förderfähig ist. In der anschließenden Umsetzungsphase werden die notwendigen Anträge gestellt und der eingehende Bescheid geprüft. Da kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht, gibt es zwar keine Garantie für einen positiven Fördermittelbescheid, doch mit kompetenter Unterstützung eines externen Beraters lässt sich unkompliziert ermitteln, wie die Chancen stehen. So erfahren Unternehmen, was ihnen wirklich zusteht.
INFO
Der akkreditierte Fördermittelberater Axel Deilmann ist Inhaber der Deilmann Business Consulting in Essen. Nach seinem BWL-Studium in Köln arbeitete er in mittelständischen Unternehmen und besetzte in dieser Zeit verschiedene kaufmännische Führungspositionen. 2010 entschied er sich für den Schritt in die Selbstständigkeit: Der 51-Jährige absolvierte eine Ausbildung zum Fördermittelberater und gründete 2011 „Deilmanns Fördermittelpunkt“ in Essen.
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