Management

Arbeitszeitgesetz: Wunsch nach Flexibilität

Arbeitergeber wünschen sie und auch Arbeitnehmer: Flexibilität. Kann ein Arbeitszeitgesetz beide Wünsche miteinander verbinden?

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von Regiomanager 01.06.2017
Münsterland Manager 2019/01
Ab zwei Überstunden pro Woche steigen auch die gesundheitlichen BeschwerdenFoto: ©shock – stock.adobe.com | Karin Bünnagel

Geschäftsführer und Vorstände haben immer nur ihre Geschäfte im Kopf. Post- und Paketzusteller machen kaum Überstunden. Was sich wie alte Vorurteile anhört, stimmt – zumindest wenn man die Durchschnittswerte anschaut. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer Studie untersucht, wie viel Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde und wie lange der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet, auch Selbstständige wurden nach ihrer tatsächlichen Arbeitszeit befragt. Zunächst: Weit mehr als die Hälfte der Deutschen macht Überstunden, im Durchschnitt drei Stunden pro Woche. Allerdings wird die Mehrarbeit nur teilweise durch Freizeit oder Lohnausgleich ausgeglichen. Laut Statistischem Bundesamt ist jeder zehnte Mitarbeiter mit seiner Arbeitszeit unzufrieden.
Der Arbeitszeitreport Deutschland 2016 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, baua, vergleicht nicht nur die vertragliche und die tatsächliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer, es geht hier auch um die Zufriedenheit und die Work-Life-Balance der Beschäftigten. Die längsten Arbeitszeiten bieten Industrie und Handwerk – was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass hier nur selten Teilzeitarbeit möglich ist. Den Mammutanteil der Teilzeitbeschäftigten stemmen Frauen: 85 Prozent von ihnen sind weiblich. Insgesamt arbeiten 42 Prozent der Frauen und sieben Prozent der Männer in Teilzeit.

Balance halten

Pauschal: Je länger die Arbeitszeit, umso unzufriedener sind Arbeitnehmer mit ihrer Work-Life-Balance. Auch steigt der Anteil derer, die über gesundheitliche Beschwerden klagen. Wochenendarbeit und Wechselschicht schlagen sich ebenfalls negativ auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Beschäftigten nieder – dies gilt vor allem für Frauen. Wer hingegen selbst Einfluss darauf nehmen kann, wann er mit der Arbeit beginnt bzw. aufhört oder ein paar Stunden freinimmt, ist in der Regel zufriedener. Im Grad der Flexibilität machen sich allerdings Branchenunterschiede bemerkbar: Die Industrie und große Unternehmen bieten ihren Mitarbeiter die höchste Mitgestaltung der Arbeitszeit, das Handwerk und kleine Betriebe zeigen sich hier wenig flexibel. Arbeiten auf Abruf oder veränderte Arbeitszeiten aufgrund von betrieblichen Erfordernissen schlägt auf den Gesundheitszustand der Arbeitnehmer. Darüber hinaus erfahren viele Arbeitnehmer erst am Vortag (23 Prozent) oder gar am gleichen Tag (26 Prozent), dass sich ihre Arbeitszeit geändert hat. In der Diskussion um die ständige Erreichbarkeit von Mitarbeitern stellt die Studie Folgendes fest: Vor allem Führungskräfte und auch Beschäftigte in einfachen Tätigkeiten – beispielsweise im Dienstleistungsbereich – werden in ihrer Freizeit häufig von ihrem Arbeitgeber kontaktiert. Ob es um die erwartete Erreichbarkeit geht oder um die tatsächliche: In beiden Fällen spielen gesundheitliche Beschwerden und eine höhere Arbeitsunzufriedenheit eine Rolle.
Das Arbeitszeitgesetz bestimmt, wie viele Stunden in Deutschland Beschäftigte maximal arbeiten dürfen. Dabei will das Gesetz beiden Vertragspartnern entgegenkommen: den Unternehmen Flexibilität gewährleisten und die Arbeitnehmer gesundheitlich schützen. So teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit: „Grundsätzlich haben Arbeitnehmer ihren bewährten Acht-­Stunden­-Tag. Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden. Und: Niemand darf länger als sechs Stunden ohne Ruhepause arbeiten.“ Diese Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche kann flexibel gestaltet werden. Zehn Stunden an sechs Tagen? – Kein Problem. Jedoch: Jede Mehrarbeit muss innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden, um wieder auf den Acht-Stunden-Tag zu kommen. Besonders geschützt sind seitens des Gesetzgebers Nachtarbeiter, die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist – mit Ausnahmen – nicht vorgesehen, sondern dient der Erholung der Arbeitnehmer.

Arbeitswirklichkeit

Doch ist dieses Arbeitszeitgesetz in unserer heutigen Arbeitswelt überhaupt noch sinnvoll? Der Wunsch nach flexiblen Arbeitszeiten seitens der Arbeitnehmer wächst. Die Kommunikationstechnologien machen es möglich, dass Mitarbeiter auch von zu Hause oder unterwegs ihr Arbeitspensum erledigen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände teilt mit: „Die Spielräume, die die Richtlinie bietet, wurden bei der Umsetzung in das deutsche Arbeitszeitgesetz allerdings nicht voll ausgeschöpft. Das Arbeitszeitgesetz sollte die Höchstarbeitszeit bezogen auf die Arbeitswoche und nicht den Arbeitstag regeln. Daneben sollte es möglich sein, durch Öffnungsklauseln für kollektive Regelungen Abweichungen von der gesetzlichen Mindestruhezeit von elf Stunden für die Fälle zu gestatten, in denen die Lage der Arbeitszeit durch die Beschäftigten bestimmt wird.“
Auch die Arbeitnehmer wünschen sich Veränderung – wenn auch auf einer anderen Ebene: Fast die Hälfte der Befragten möchte die Arbeitszeit reduzieren. Vor allem Vollzeitbeschäftigte wünschen sich rund zehn Stunden weniger. Im Gegenzug dazu möchten ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten gerne länger arbeiten. Ein Vorschlag seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lautet: ein Vollzeitkorridor mit Wahlarbeitszeiten für die Beschäftigten. Dieser Vorschlag scheiterte bereits im Bundesrat, auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände kritisiert diesen Vorschlag. In Anbetracht des Fachkräftemangels sei eine wöchentliche Arbeitszeit von nur 30 Stunden, die dauerhaft und ohne mit einer besonderen familiären Verpflichtung verknüpft ist, nicht vertretbar. Auch die Linke spricht sich für eine Wochenarbeitszeit von 30 bis 35, maximal 40 Stunden aus sowie für das Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit. Im Wahlprogramm der CDU ist zwar festgehalten, flexiblere Arbeitszeit anzustreben, ohne jedoch eine klare Strategie zu formulieren. Die FDP hingegen ist konkret: Die Höchstarbeitzeit soll pro Woche bei 48 Stunden liegen, die Höchstgrenze pro Tag soll ebenso wie die Ruhezeit aufgehoben werden. Karin Bünnagel | redaktion@regiomanager.de

Karin Bünnagel
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