Arbeitsrecht im Revier

Jordan Fuhr Meyer: Servicekompetenz für Erben

Beim Erbrecht bietet die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer auch international einen starken Kompetenzschwerpunkt.

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Jordan & Partner

22.03.2021 Anzeige
(© Gerd Lorenzen)

Mit Fragen ungeklärter Finanzen, vielleicht mit einem unübersichtlichen Immobilienbesitz, aber in jedem Fall mit aufwühlenden Emotionen haben es Angehörige zu tun, wenn ein geliebtes Familienmitglied verstorben ist. Kommt der Tod auch noch plötzlich und unerwartet, dann sind die Erben oft auf die Situation nicht richtig vorbereitet, berichtet Burkhardt Jordan: „Wir sorgen dafür, dass sich die Familie des oder der Verstorbenen erst einmal ganz auf die Trauer konzentrieren kann.“
Als Inhaber der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer und als Fachanwalt sowohl im Erbschafts- als auch im Steuerrecht bringt der Jurist die langjährige Erfahrung aus mehreren tausend Erbschaftsverfahren mit und hat mit weiteren Fachkollegen zu diesem Themenkomplex einen Kompetenzschwerpunkt in seiner Kanzlei gebildet. Zum ganzheitlichen Angebot gehört es dabei, nicht allein die juristischen Fragen, sondern auch gleich die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte für die Erben im Blick zu behalten: „Daher lautet unser Appell immer, dass insbesondere Unternehmerfamilien die relevanten Erbschaftsfragen möglichst schon im Vorhinein regeln und planen sollten, um so für alle Beteiligten die optimale Lösung vorbereiten zu können.“ Auf diese Weise können alle Gestaltungsspielräume bestmöglich ausgenutzt werden, die das Erbrecht bietet. Von der Testamentsvollstreckung bis hin zur Erbschaftssteuererklärung reicht das Rundum-sorglos-Paket der „Nachlassabwicklung“ bei Jordan Fuhr Meyer: „Mit dieser Expertise und unseren sechs Standorten in Nordrhein-Westfalen gehören wir hier mit Sicherheit zu den Top-3-Kanzleien“, betont Burkhardt Jordan.

Erbfall im Ausland

„Nun stellen Sie sich einmal vor, ein Todesfall passiert irgendwo im Ausland, wo die Familie auch noch Grundeigentum besitzt oder sogar an verschiedenen Unternehmen beteiligt ist“, beschreibt Burkhardt Jordan ein Fallbeispiel aus seinem Kanzlei-Alltag: „Hier gilt es zunächst, den Erbstatus zu ergründen, also die Frage nach der richtigen juristischen Schablone zu klären, um die Hinterbliebenen überhaupt vollumfänglich beraten und in ihrem Auftrag handeln zu können.“ Oft haben die Angehörigen keine Beziehung zu dem Land, in dem sie nun eine Erbschaft antreten sollen, kennen die juristischen Regeln genauso wenig wie die bürokratischen Hindernisse, über die man unter Umständen stolpern und dabei im Endeffekt viel Geld verlieren kann.
„Wir sichern den Nachlass für unsere Mandanten und erstellen alle Unterlagen, die notwendig sind, um die jeweilige Erbenposition im jeweiligen Land zu legitimieren.“ Vom möglichen Verkauf des Immobilieneigentums über die Auflösung von Verträgen bis hin zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen reicht das Spektrum der Aufgaben, das Jordan Fuhr Meyer den Mandanten in zahlreichen Ländern als All-inclusive-Paket anbietet. Dazu gehören Spanien, Frankreich, England und die Schweiz ebenso wie seit Jahren auch Südafrika, Russland und China, wo die Kanzlei in Peking mit einer Kooperationskanzlei zusammenarbeitet.

Emrich Welsing | redaktion@regiomanager.de

Jordan & Partner

Harmoniestraße 1
44787 Bochum

0234 338530

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Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu Jordan & Partner finden Sie HIER

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