Die Corona-Krise ist auch für die Berater-Branche eine Riesenherausforderung. Und zwar nicht nur, weil viele Unternehmen nun plötzlich und unverschuldet in Schieflage geraten sind und entsprechende Unterstützung benötigen. Sondern auch, weil der Lockdown die klassischen Beratungsmöglichkeiten stark eingeschränkt hat. Mit nicht nur negativen Folgen, wie Joachim Berendt findet: „Der Lockdown hat die Digitalisierung extrem beschleunigt. Auch bei den KMU ist diese Entwicklung angekommen“, sagt der Vorstandsvorsitzende von „Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater“. Was im vergangenen März noch undenkbar erschienen sei, sei heute Realität. „Viele Themen werden heute digital kommuniziert, beraten, trainiert, gecoacht. Tagesreisen quer durch Deutschland oder Europa für einen Tagestermin werden nach der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit hinterfragt.“ Die Berater, Trainer und Coaches hätten sich schnell weiterentwickelt. „Und Unternehmerinnen und Unternehmer erkennen die hohe Effizienz.“
Videokonferenzen bleiben
Christoph Weyrather, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater (BDU), hat beobachtet, dass viele Beratungsprojekte auch nach dem Lockdown über Videokonferenzen weitergeführt wurden. „In vielen Fällen müssen die Berater nicht die ganze Zeit bei den Klienten vor Ort sein.“ Zwar habe der Lockdown nur rund drei Wochen gedauert und danach hätten – unter Einhaltung der Hygieneregeln – auch wieder Termine mit Kunden gemacht werden können. „Das Problem ist allerdings, dass oft Projektteams bei den Klienten nicht verfügbar sind, weil sie verteilt im Home-Office arbeiten“, so Weyrather. Der BDU geht davon aus, dass der Einsatz von Videokonferenzen in Beratungsprojekten auch künftig bleiben wird, „wo er passend ist“. Das sei auch zum Nutzen der Klienten, weil weniger Reiseaufwand entstehe – „sowohl für die Berater als auch für die Klienten“.
Unterschiede zum Steuerberater
Auch in Krisen-Zeiten wie dieser und bei schlechter werdenden Zahlen sehen viele Unternehmen keine Veranlassung, sich Beratung dieser Art ins Haus zu holen bzw. auf digitalem Weg zu nutzen. Ein typisches Argument lautet: „Ich habe doch einen Steuerberater, der von außen draufguckt.“ Für den BDU-Geschäftsführer ist das aber nicht stichhaltig. „Die Steuerberater haben einen anderen Aufgabenbereich. Sie sorgen dafür, dass die Abrechnungen gegenüber dem Finanzamt stimmen, und kümmern sich eventuell auch um die korrekte Buchhaltung. Teilweise geben sie auch Hinweise zur Bilanzstruktur etc.“ Für die Erarbeitung von Mittelfrist- und Langfrist-Strategien seien aber umfangreiche Zuarbeiten notwendig, die der Steuerberater nicht leisten könne und die auch der Klient im drängenden Tagesgeschäft nicht nebenbei erledigen werde. „Da die Beschaffung von Informationen für Unternehmensberater das tägliche Geschäft ist, haben sie rationelleren Zugang zu den notwendigen Daten. Die Berater sind außerdem gewohnt, komplexe Projekte schnell zu strukturieren und die wesentlichen Problembereiche zu identifizieren.“
„Es gibt eine Vielzahl unternehmerisch sehr bedeutender und existenzieller Themen, die außerhalb der Kernkompetenzen eines Steuerberaters liegen“, sagt auch Joachim Berendt und nennt in diesem Zusammenhang beispielhaft die Einführung von Wissensmanagement in Unternehmen, Produkt- und Prozessoptimierungen und Innovationen, Markt- oder Kulturanalysen sowie den Themenbereich Einkauf und Supply-Chain-Optimierung. „Wer diese Themen beherrscht, benötigt keinen Unternehmensberater. Wer sie aber vernachlässigt, weil der Rat des Steuerberaters ausreicht, verpasst die Zukunft.“
Welche Qualifikation liegt vor?
Wer sich grundsätzlich für das Hinzuziehen eines einzelnen Beraters oder eines Beratungsunternehmens entschieden hat, dem stellt sich die Frage der Qualifikation. In der Branche gibt es keine Art „Meisterbrief“, der Begriff „Berater“ ist nicht geschützt. Wie also können potenzielle Auftraggeber sicher sein, nicht im schlimmsten Fall an teure Scharlatane zu geraten? „Wir gehen sehr offensiv mit dem Thema um und geben den Unternehmen einen Leitfaden an die Hand, nach welchen Kriterien sie Berater aussuchen können und worauf sie achten und was sie erfragen und einfordern sollten“, sagt der Vorstandsvorsitzende von „Die KMU-Berater“. Professionalität und Themenkompetenz müssten selbstverständliche Grundvoraussetzungen sein. „Beratung bedarf aber auch einer Berater-Kunden-Beziehung, die von Transparenz, Ehrlichkeit, Akzeptanz, Wertschätzung und Vertrauen geprägt ist. Ein unabhängiger Leitfaden trägt dazu bei.“
Eine Hilfe für die Klienten ist laut Christoph Weyrather die freiwillige Anerkennung von Berufsgrundsätzen durch den Berater und das Durchlaufen eines umfangreichen Aufnahmeverfahrens, wie es zum Beispiel für die Mitglieder im BDU gelte. „Mit diesen Grundsätzen verpflichten sich die Mitglieder u. a. zu Objektivität und Neutralität, zu Vertraulichkeit im Umgang mit Kundendaten, fairem Wettbewerb und angemessener Preisbildung.“
Im Rahmen eines – kostenlosen – Vorgesprächs sollte der Klient u. a. Folgendes über den Berater und sein Unternehmen in Erfahrung bringen, rät Weyrather:
• Unternehmensstruktur mit Gründungsjahr und Größe (Umsatz, Personal),
• Beratungsgebiete mit angebotenen Leistungen,
• Erfahrungen in bestimmten Branchen und Tätigkeitsbereichen
• mit nachprüfbaren Referenzen, bei denen eine vergleichbare Problemstellung bereits bewältigt wurde.
„Vorgefertigte Referenzschreiben oder allgemeine Referenzlisten sollte man nicht akzeptieren. Es empfiehlt sich, von den Referenzen Gebrauch zu machen und mindestens zwei auch durch telefonische Rücksprache persönlich zu prüfen.“ Daniel Boss | redaktion@regiomanager.de
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