Nicht zuletzt Feuerlöscher sind für praktisch sämtliche Unternehmen vorgeschrieben. Doch selbst dort, wo ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist, ist oftmals nur dieser sachkundig. Dieser Beitrag gibt anhand kurzer Beispiele einen ersten Überblick darüber, welche Gefahren in Unternehmen drohen können, wie mit diesen umgegangen werden sollte und welche Kenntnisse die Mitarbeiter sowie die Geschäftsführung dafür haben müssen.
Warum ist ein Bewusstsein für mögliche Ausnahmesituationen wichtig?
Zunächst lohnt sich ein Blick auf die Fragestellung, warum die Vorbereitung für Ausnahmesituationen in Unternehmen eine wichtige Bedeutung hat. Dabei sind gleich mehrere gute Gründe relevant.
Im Alltag lauern einige Gefahren
So gibt es die verschiedensten Vorkommnisse im Alltag, die schneller als gedacht dazu führen können, dass einige Mitarbeiter oder das gesamte Kollegium sich in einer akuten Gefahr um Leib und Leben befinden oder zumindest Verletzungen davontragen.
Unter anderem können die Auslöser hierfür ein Brand in den Betriebsräumen oder ein Unfall in der Produktions- bzw. Lagerhalle sein. Aber auch andere Gefahren wie Verletzungen durch Schnitte oder ein Kreislaufzusammenbruch aufgrund von hoher sommerlicher Hitze sind gegeben.
Arbeitgeberpflichten und Sicherheit der Mitarbeiter
Die Beispiele machen deutlich, dass es sinnvoll und notwendig ist, für entsprechende Situationen vorzusorgen. Dazu ist der Arbeitgeber aber auch gesetzlich verpflichtet. Vor allem mit einem Blick auf die Erste Hilfe sowie die Notfallmaßnahmen, zum Beispiel im Fall eines Brandes, ist dies in Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetzes festgehalten.
Maßnahmen, die über diese grundsätzlichen Pflichten hinausgehen, können wiederum zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit beitragen. Dem Personal wird dadurch bewusst, dass die Firma einen hohen Wert auf die Sicherheit sowie die Gesundheit ihrer Angestellten legt. Dementsprechend ist der Arbeitsalltag sicherlich zumindest für einige Personen deutlich entspannter – das gilt im Besonderen für die Mitarbeiter, die tagtäglich in einem Gefahrenumfeld arbeiten.
Ausstattung, Vorbereitung und Vorgehen im Fall von Bränden
Eine mögliche Ausnahmesituation, die in einem Unternehmen vorkommen kann, ist ein Brand. Dementsprechend sollte jeder Betrieb auf diese Gefahr möglichst gut vorbereitet sein.
Ausstattung des Betriebes
Dabei sind mehrere Faktoren relevant. Dazu zählen zum einen die Fluchtwege. Diese werden in mehrere Kategorien unterteilt. Hierzu gehören Hauptfluchtwege und Nebenfluchtwege. Zusätzlich gibt es bestimmte Anforderungen, die diese Wege erfüllen müssen. Genauere Informationen dazu finden sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, genauer gesagt in der ASR A2.3.
Des Weiteren gilt für jedes Unternehmen die Pflicht zum Bereitstellen von Feuerlöschern. Das ist bereits dann gegeben, wenn der Betrieb nur einen Mitarbeiter hat. Die Geräte können im Ernstfall dabei helfen, Brände einzudämmen und damit womöglich sogar Leben retten.
Neben dem Bereithalten der Feuerlöscher ist außerdem eine regelmäßige Überprüfung der Geräte unerlässlich. Dabei ist eine Reihe von Aspekten relevant. So spielen für die Prüfung unter anderem die Regelungen und Normen ASR A2.2 sowie DIN 14406 eine Rolle. Darüber hinaus gelten bestimmte Fristen, die Betriebe einhalten müssen.
Übungen für den Brandfall und Verhalten
Zusätzlich müssen im Betrieb regelmäßige Übungen für den Brandfall stattfinden. Dabei handelt es sich vor allem um Evakuierungsübungen. In der bereits erwähnten ASR A2.3 wird empfohlen, diese alle 2 bis 5 Jahre durchzuführen.
Bei den Zeitabständen sollte berücksichtigt werden, dass in vielen Firmen eine gewisse Mitarbeiter-Fluktuation besteht. Dementsprechend sollte darauf geachtet werden, dass neue Kollegen möglichst frühzeitig an einer solchen Übung teilnehmen können.
Des Weiteren sollten die Mitarbeiter wissen, wie sie sich im Fall eines Brandes am Arbeitsplatz verhalten müssen. Einen Leitfaden hierfür bietet der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V. auf seiner Webseite.
So ist es neben vielen weiteren Schritten wichtig, zunächst die Ruhe zu bewahren und den Brand zu melden (zu Letzterem gleich mehr). Des Weiteren muss der Gefahrenbereich sofort verlassen werden. Zusätzlich ist es notwendig, andere Mitarbeiter zu warnen.
Erste Hilfe in verschiedenen Situationen
Ein weiterer wichtiger Faktor in potenziellen Ausnahmesituationen im Betrieb ist das Leisten der Ersten Hilfe. Dafür spielen das Wissen der Mitarbeiter sowie die in den Betriebsräumen vorhandenen Mittel zur Ausführung der Maßnahmen eine Rolle.
Die Notwendigkeit zur Ersten Hilfe kann aus verschiedenen Situationen resultieren. Dazu gehören unter anderem Arbeitsunfälle, zum Beispiel mit Produktionsmaschinen oder Transportmitteln. Aber auch plötzlich auftretende gesundheitliche Probleme wie ein Kreislaufzusammenbruch, Herzrhythmusstörungen oder Überanstrengung können Notfälle darstellen.
Mittel zur Umsetzung der Ersten Hilfe
Für solche Situationen müssen Betriebe vorschriftsmäßig gerüstet sein. So hat jedes Unternehmen Mittel zur Umsetzung der Ersten Hilfe in Form eines entsprechenden Kastens bereitzuhalten.
Das Set muss darüber hinaus nicht nur vorhanden, sondern gleichzeitig schnell erreichbar und leicht zugänglich sein. Geregelt ist dies in § 25 Abs. 2 der DGVU Vorschrift 1 (die Abkürzung DGVU steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
Wichtige Grundregeln zur Ersten Hilfe
Mitarbeiter, die in einer bestimmten Situation Erste Hilfe leisten, müssen wichtige Grundregeln beachten. Ähnlich wie im Brandfall gehört dazu zunächst, Ruhe zu bewahren. Im nächsten Schritt sollte der Helfer sich einen Überblick über die entsprechende Situation verschaffen.
Gleichzeitig sollte die eigene Sicherheit nicht außer Acht gelassen werden. Daraufhin sollte die betroffene Person angesprochen werden. Falls möglich, ist es sinnvoll, Kollegen auf die Situation aufmerksam zu machen und um Unterstützung zu bitten.
Im nächsten Schritt muss die betroffene Person aus dem Gefahrenbereich entfernt werden. Dann müssen lebensrettende Maßnahmen umgesetzt werden, wozu je nach konkretem Fall unter anderem gehören können:
- das Herstellen der stabilen Seitenlage,
- das Stoppen von Blutung mit Druckverbänden
- sowie bei einem Herzstillstand die Reanimation.
Daraufhin wird der Notruf abgesetzt, während des Wartens auf den Krankenwagen sind weitere Maßnahmen zur Ersten Hilfe zu leisten. Da diese Hilfeleistungen ein gewisses Fachwissen erfordern, ist es unabdingbar, dass die Personen, die sie umsetzen, eine entsprechende Schulung durchlaufen haben.
Schulungen in diesem Bereich
Jeder Betrieb ist verpflichtet, unter seinen Mitarbeitern ausgebildete Ersthelfer zu haben. Konkreteres dazu regelt die bereits erwähnte DGVU Vorschrift 1. So muss in Betrieben, in denen 2 bis 20 Versicherte arbeiten, mindestens ein Ersthelfer anwesend sein, bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern mindestens zwei Ersthelfer.
Für die zweite Kategorie ist außerdem geregelt, dass in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 Prozent der Personen Ersthelfern sein müssen, in sonstigen Betrieben mindestens 10 Prozent.
Diese Ersthelfer müssen eine entsprechende Ausbildung vorweisen, die alle zwei Jahre durch ein entsprechendes Training aufgefrischt wird. Je nach Betrieb kann es sinnvoll sein, das gesamte Personal an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen zu lassen und eine regelmäßige Auffrischung anzubieten. So fühlen sich die Mitarbeiter in ihrem Alltag womöglich um einiges sicherer.
Die Notfalldienste – Was muss beim Rufen beachtet werden?
Darüber hinaus sollten die Mitarbeiter darüber unterrichtet werden, was beim Rufen des Rettungsdienstes zu beachten ist. Dabei spielen zunächst die Telefonnummern eine wichtige Rolle. Notfalldienste für Situationen, die nicht-polizeilich sind (also der Krankenwagen und die Feuerwehr), sind in der Bundesrepublik erreichbar unter:
- 112
- und 19222
Des Weiteren spielt die Reihenfolge der Angaben während des Gespräches eine entscheidende Rolle. So sollte zuallererst der Ort genannt werden, an dem der Notfall eingetreten ist. Dadurch besteht für den Notdienst die Möglichkeit, bereits zu Beginn des Gespräches einen Rettungswagen oder die Feuerwehr loszuschicken und so wertvolle Zeit zu sparen.
Im nächsten Schritt sollte kurz der Vorfall beschrieben werden, also ob es sich zum Beispiel um einen Unfall oder einen medizinischen Notfall handelt. Daraufhin wird die Anzahl der Verletzten sowie die Art der Verletzungen genannt. Danach ist es äußerst wichtig, in der Leitung zu bleiben und auf mögliche Rückfragen zu warten.
Beratung und Schulungen durch Experten
Natürlich können in der Kürze dieses Beitrages bei Weitem nicht alle Ausnahmesituationen, Vorschriften und Maßnahmen, die ein Betrieb berücksichtigen muss, dargelegt werden. Gleiches gilt für viele wichtige Details in den einzelnen Bereichen.
Grundsätzlich ist es für Firmen jedoch unabdingbar, auf alle möglichen Gefahrensituationen umfassend vorbereitet zu sein – sowohl aus juristischer Sicht als auch aufgrund der Fürsorge für die Angestellten.
Daher ist es in den allermeisten Fällen notwendig und sinnvoll, zur Umsetzung einer umfassenden Vorbereitung auf Ausnahmesituationen Experten hinzuzuziehen. Dazu können je nach konkreter Fragestellung unter anderem gehören:
- Juristen,
- Unternehmensberatungen,
- Mediziner
- sowie Fachleute in weiteren Bereichen wie dem Brandschutz.
Juristen aus dem entsprechenden Fachbereich können eine Beratung bezüglich der für Firmen verpflichtenden Maßnahmen bieten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Konformität der innerbetrieblichen Regelungen mit verschiedenen Gesetzen und Normen durch eine Unternehmensberatung prüfen zu lassen.
Einige Consulting-Anbieter sind auf solche Aufgabenstellungen spezialisiert. Schlussendlich können Mediziner und andere Experten für verschiedene Bereiche eine sehr spezifische Detailberatung bieten und so zu einer stetigen Verbesserung der Schutzmaßnahmen beitragen.
Fazit
Es gibt verschiedene Szenarien, die in einer Firma zu einer Ausnahmesituation führen können. Dazu gehören unter anderem Brandfälle oder Arbeitsunfälle, zum Beispiel an Maschinen. Auf diese und ähnliche Vorkommnisse sollten und müssen Unternehmen vorbereitet sein. Unter anderem sind dafür die Ausstattung für einen Brandfall sowie das Verhalten in einer solchen Situation relevant. Darüber hinaus müssen für einen Brandfall sowie für Arbeitsunfälle in jedem Unternehmen stets Ersthelfer anwesend sein. Viele solcher Maßnahmen sind rechtlich vorgeschrieben. Dementsprechend sollte sich jeder Betrieb informieren, was für ein Sicherheitskonzept notwendig ist und außerdem die Mitarbeiter regelmäßig an den entsprechenden Schulungen teilnehmen lassen.
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