Allgemein

Corona-Hilfen: Steuerliche Erleichterungen

Liquidität der Unternehmer soll verbessert werden.

Avatar
von Regiomanager 01.01.1970

Wie das Bundesfinanzministerium am 17.3.2020 mitteilte, soll eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern:
• Finanzbehörden soll es erleichtert werden, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.
• Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, wird bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet.
• Die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen, sollen erleichtert werden.

Unternehmer werden gebeten, sich mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen.
Insgesamt wird Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet.
Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist, wurde angewiesen, den Unternehmern ebenfalls entgegenzukommen.

Weitere Infos unter:https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

Teilen:

Weitere Inhalte der Serie
Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren und Brancheninfos erhalten

Datenschutz*