Mit Besorgnis kommentiert die IHK Siegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Luftreinhaltung in Düsseldorf und Stuttgart, nach dem Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf der Grundlage des geltenden Rechts zulässig sind. IHK-Präsident Felix G. Hensel: „Auch wenn Diesel-Fahrverbote nun grundsätzlich möglich sind, dürfen sie von den Städten nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden.“ Da gewerblich zugelassene Pkw zu zwei Dritteln und Nutzfahrzeuge fast ausschließlich mit Dieselmotoren betrieben werden, seien die heimischen Firmen besonders stark von Fahrverboten betroffen, erklärte Hensel. „Für viele kleine und mittelständische Unternehmen in Siegen-Wittgenstein und Olpe sind kurzfristige Flottenerneuerungen wirtschaftlich nur schwer verkraftbar.“ Die Verantwortlichen in der Kommunalpolitik sind nun gefordert, die bestehenden Gestaltungsspielräume rasch und mit Augenmaß auszuloten. Dies umso mehr, als dass das Gericht hohe Hürden an die Einführung gesetzt habe: Fahrverbote müssen die „einzig geeignete Maßnahme“ sein und dürfen zudem nur phasenweise sowie mit umfangreichen Übergangsbestimmungen eingeführt werden. Jetzt komme es darauf an, auf kommunaler Ebene die Luftreinhaltepläne rasch durch wirkungsvolle, ineinandergreifende Instrumente auszugestalten. Hierzu gehörten beispielsweise der weitere Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur oder ein optimiertes Baustellenmanagement. Hensel: „Im Vergleich zu Fahrverboten, die den Schadstoffausstoß nur räumlich verlagern, besitzen die meisten dieser Lösungen den Vorteil, dass sie den Verkehr und die Mobilität in den Städten nachhaltig verbessern.“
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