Das EU-Parlament hat am 16.12.2022 die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), veröffentlicht. Die Frist zur Umsetzung in deutsches Recht ist bereits am 06.07.2024 abgelaufen. Es wird erwartet, dass das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich bis Ende 2024 abgeschlossen sein wird.
Aus der CSRD resultiert, dass unter anderem haftungsbeschränkte Unternehmen, die mindestens 2 von 3 Kriterien erfüllen, nämlich Mitarbeiter in der EU > 250, Bilanzsumme > 25 Mio. € oder Umsatz > 50 Mio. €, berichtspflichtig werden. Die Berichterstattung für das kalendergleiche Geschäftsjahr 2025 nebst Prüfung mit begrenzter Sicherheit erfolgt grundsätzlich im Jahr 2026. Das Rahmenwerk für die Berichterstattung bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Inhaltlich muss hiernach neben grundlegenden Unternehmensdaten und Informationen zur Nachhaltigkeitsgovernance und –strategie über die sog. „ESG-Themen“ (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) berichtet werden.
Fazit: Sehr viele mittelständische Unternehmen werden berichtspflichtig!
Hinzu kommt, dass weitere Vorgaben z. B. aus der EU-Taxonomieverordnung resultieren, wonach anhand eines umfangreichen Klassifizierungssystems Kennzahlen für den Umfang ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten zu ermitteln sind, welche ebenfalls Bestandteil der CSRD-Berichtspflicht werden. Daneben können sich je nach Unternehmensgröße zusätzliche Berichtspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ergeben.
Trickle-Down-Effekt
Der sogenannte Trickle-Down-Effekt und damit der Aufwand für die nicht CSRD- berichtspflichtigen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) hinsichtlich der Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen kann sehr hoch werden. Zukünftig müssen berichtspflichtige Unternehmen auch Informationen entlang ihrer Wertschöpfungskette (vor- und nachgelagerte Prozesse von z. B. Kunden und Lieferanten) in ihren CSRD-Bericht mit aufnehmen. Dies führt zukünftig dazu, dass immer mehr KMU angehalten sind, diese Informationen abzugeben.
Aber auch weitere Stakeholder wie z. B. Finanzinstitute, Warenkreditversicherungen und Kunden fordern Informationen mit Nachhaltigkeitsbezug von Unternehmen ein.
VSME-Bericht als Option für KMU?
Eine freiwillige europaweite Berichterstattung, Voluntary ESRS for non- listed small- and medium- sized enterprises (VSME ESRS), soll zukünftig den Informationsbedarf der berichtspflichtigen Geschäftspartner und Finanzinstitute mit verhältnismäßigem Aufwand erfüllen und damit maßgeblich zur Eindämmung des Trickle-Down-Effektes beitragen. Durch die verschiedenen Kombinationen der VSME-Module können KMU bedarfsgerecht mit geringerem Aufwand in das Nachhaltigkeitsmanagement einsteigen.
Licht im ESG-Dschungel schaffen
Angesichts der umfangreichen Regularien auf europäischer sowie auf deutscher Ebene ist es umso wichtiger, sich frühzeitig mit einem ganzheitlichen Ansatz der zukünftigen Anforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit zu beschäftigen. Begriffe wie EFRAG, ESRS, CSRD oder VSME sind eng verbunden mit Themen aus dem Bereich der Energieeffizienz, der CO2-Berechnung oder der EU-Taxonomie. Es ist daher hilfreich, sich mit den unternehmensindividuellen und relevanten Vorgaben auseinanderzusetzen, um im Vorfeld mit allen Beteiligten einen Fahrplan zur effizienten Umsetzung festzulegen.
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