Acht Monate nach der Insolvenz musste Kettler erneut ein Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung beantragen – auf Drängen des Finanzinvestors Lafayette Capital. Auch die Geschäftsführung wurde ausgetauscht. Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter. Die betroffenen Arbeitnehmer der Unternehmensgruppe wurden umgehend über das Verfahren informiert, so das Unternehmen. Ihre Löhne und Gehälter sind bis Ende September über die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Kettler wird die nächsten Schritte gemeinsam mit der Gesellschafterin gehen, die sich in den letzten Monaten bereits erheblich finanziell und persönlich engagiert hat. Diese hatte das Unternehmen vor acht Monaten aus einem Verfahren übernommen. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Möglichkeiten im vorherigen Verfahren nicht hinreichend genutzt wurden, um Kettler zukunftsfähig aufzustellen. Die aktuelle Unternehmenssituation macht diesen Schritt daher erneut erforderlich. „Unser Ziel ist es, das Verfahren nochmals zu nutzen, um den Geschäftsbetrieb mit geeigneten Maßnahmen nachhaltig zu sanieren“, erklärt der Geschäftsführer. Die Gesellschafterin und die Geschäftsführung sind überzeugt von den Möglichkeiten, die das Unternehmen und die Marke bieten, und sehen weiter großes Potenzial für eine zukünftig positive Geschäftsentwicklung. Die Gesellschaft vertraut im Sanierungsverfahren auf den Sachverstand der Kanzlei Lambrecht sowie der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das Amtsgericht Arnsberg bestellte Rechtsanwalt Georg Kreplin zum vorläufigen Sachwalter, der das Sanierungsverfahren für die Gläubiger überwacht und begleitet. Der Sachwalter und die Geschäftsführung haben sich in einem ersten Gespräch bereits über notwendige Schritte abgestimmt. Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, bei dem die Geschäftsführung das Unternehmen unter Aufsicht des Sachwalters weiterführen und neu aufstellen kann.
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