Die Corona-Krise hat dem Fahrrad einen Boom beschert: Radeln war schließlich auch während des Shutdowns sehr gut möglich. Grundsätzlich zeigen Umfragen und Statistiken, „dass Fahrräder und E-Bikes hierzulande nicht nur gerne in der Freizeit, sondern auch für tägliche Wege genutzt werden. Zum Beispiel zum Arbeitsplatz, zur KiTa, zur Schule oder Ausbildungsstätte, für Erledigungen oder als Zubringer zu Bahn und ÖPNV.“ Darauf weist der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hin.
Gerade die Beliebtheit von E-Bikes wachse dynamisch und habe inzwischen alle Modellgruppen im Fahrradsektor erfasst. „Sie erlauben längere Wegstrecken und höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten und eröffnen in den Städten und auf dem Land neue Mobilitätsoptionen“, so der Verband. Der Verkauf an Fahrrädern und E-Bikes lag 2019 mit 4,31 Millionen Einheiten mehr als drei Prozent über dem Wert des Vorjahrs. „Während der Verkauf von E-Bikes wieder stark zulegen konnte, war allerdings ein Rückgang bei Fahrrädern um minus 7,8 Prozent zu verzeichnen.“ 1,36 Millionen E-Bikes wurden abgesetzt, ein mengenmäßiger Zuwachs von rund 39 Prozent. Der Marktanteil von E-Bikes am Gesamtmarkt steigerte sich demzufolge auf nunmehr 31,5 Prozent. Ein mittelfristiger Anteil am Gesamtmarkt von 40 und langfristig sogar 50 Prozent scheint, so der ZIV, nicht mehr ausgeschlossen – trotz oder gerade wegen der Corona-Krise.
Regelung mit 0,25 Prozent
Ein Grund dafür sind Geschäftsmodelle rund um das E-Bike, darunter das Leasing. Wasilis von Rauch, Geschäftsführer des Bundesverbands Zukunft Fahrrad (BVZF), schätzt, dass inzwischen etwa 300.000 Räder in Deutschland jährlich geleast werden. „Und bei der überwältigenden Mehrheit handelt es sich um E-Bikes.“ Etwa 20 professionelle Anbieter von Zweirad-Leasingverträgen gebe es hierzulande inzwischen. Das typische Modell: „Der Arbeitgeber least die E-Bikes und stellt sie seinem Arbeitnehmer zur Verfügung – als Alternative zum Dienstwagen oder zum Jobticket.“ Je nach Steuerklasse und Unternehmenstyp belaufe sich die Ersparnis gegenüber dem Direktverkauf auf bis zu 40 Prozent. Ein großer Unterschied zwischen Dienstwagen und -rad besteht laut Wasilis von Rauch darin, dass die Leasingrate, die der Arbeitgeber an den Anbieter entrichtet, bei der zweiten Variante vom Gehalt abgezogen (Bruttolohn-Umwandlung), also weitergegeben wird. „Viele Arbeitgeber geben Zuschüsse, damit wird das Modell für Mitarbeiter natürlich noch attraktiver.“ Das Unternehmen wiederum könne die Leasingraten an den Anbieter als Betriebsausgaben geltend machen.
Steuerlich besonders attraktiv ist die Tatsache, dass bei der auch privaten Nutzung des E-Bikes nicht die übliche Ein-Prozent-Regelung zum Tragen kommt, sondern nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises herangezogen werden. „Wenn das Bike also beispielsweise 3.000 Euro kostet, müsste man lediglich 7,50 Euro pro Monat versteuern.“
Daniel Boss | redaktion@regiomanager.de
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