Die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) lud gemeinsam mit dem Generalkonsulat der Republik Türkei türkischstämmige Unternehmen zu einer Informationsveranstaltung ein. Am Beispiel der Kassenführung in kleineren Betrieben verdeutlichten Mitarbeiter des Finanzamts Olpe, dass die genaue Aufzeichnung aller Geldbewegungen, ein ordentlicher Kassenabschluss und eine lückenlose Dokumentation aller Zahlungsvorgänge vor hohen Steuernachzahlungen, Bußgeld- und Strafverfahren bewahren können. Unangekündigte Kontrollen zeigten aber, dass bei Bargeschäften teilweise gegen die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten verstoßen werde. Auch bei der Beschäftigung von Familienangehörigen werden in der Praxis Fehler gemacht. Nicht jeder Familienangehörige ist bei seiner Tätigkeit von den Sozialabgaben befreit.
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