PERSONAL & KARRIERE
Arbeitslosigkeit sinkt weiter
Laut einer Prognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wird die Arbeitslosigkeit in Deutschland weiter sinken und 2019 voraussichtlich bei 2,23 Millionen Personen liegen. Das wären 120.000 weniger als im aktuellen Jahresdurchschnitt. Voraussetzung dafür ist, dass die erwartete gute Wirtschaftsentwicklung nicht durch Handelsbeschränkungen oder den Brexit beeinträchtigt wird. Laut der Prognose werden im laufenden Jahr 32,94 Millionen und im kommenden 33,53 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Der Zuwachs von 710.000 im Jahr 2018 und 580.000 im Jahr 2019 liegt deutlich über dem Zuwachs bei der Gesamtzahl der Erwerbstätigen (600.000 im Jahr 2018 und 490.000 im Jahr 2019). Das Erwerbspersonenpotenzial erreiche mit 47,55 Millionen im nächsten Jahr einen neuen Höchststand. Die demografische Entwicklung werde derzeit noch durch die Zuwanderung überkompensiert. Das IAB rechnet für 2018 insgesamt mit einer Nettozuwanderung von 430.000 und für 2019 von 380.000 Personen. Zu den Herausforderungen am Arbeitsmarkt gehören dem IAB zufolge außerdem strukturelle Probleme wie die Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten. Hier seien effektive Vermittlung und Weiterbildung entscheidend. Gleichzeitig sei Weiterbildung ein Schlüssel, den Arbeitsmarkt auf die Veränderungen durch die Digitalisierung vorzubereiten.
Arbeitszeitwünsche von Männern und Frauen
Viele Teilzeitbeschäftigte würden gerne mehr arbeiten, viele Vollzeitbeschäftigte lieber weniger. Paare wünschen zunehmend, ihre Arbeitszeiten gleichmäßiger aufzuteilen. Die tatsächlichen Arbeitszeitmuster sind aber seit 30 Jahren erstaunlich stabil. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die Studie zeigt, dass sich in vergleichbaren Arbeitssituationen die Wünsche von Männern und Frauen nur geringfügig unterscheiden: Vollzeitbeschäftigte Frauen würden ebenso wie Männer ihre Arbeitszeit lieber reduzieren und Männer in Teilzeitjobs ebenso wie Frauen gerne aufstocken. Die Umfrage unter Paarhaushalten zeigt auch, dass sich Paare eine gleichmäßigere Aufteilung der Arbeitszeit wünschen. Einseitige Stundenverteilungen werden hingegen kaum gewünscht. Derzeit arbeiten aber noch bundesweit mehr als 50 Prozent der Frauen in Paarhaushalten in Teilzeit. Laut den ausgewerteten Daten waren im Jahr 2016 gut zwölf Prozent der Erwerbstätigen unterbeschäftigt und gut die Hälfte überbeschäftigt. Ein entscheidender Faktor sei hierbei vor allem die Bildung: Je höher der Bildungsstand, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der Überbeschäftigung und umgekehrt. Und: Je länger Erwerbstätige in einem Betrieb beschäftigt sind, desto stärker steigt der Anteil der Überbeschäftigten (bei Männern von 54 Prozent bei weniger als zwei Jahren Betriebszugehörigkeit auf 65 Prozent bei mehr als 20 Jahren, bei Frauen von 41 auf 64 Prozent).
KONJUNKTUR
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) korrigiert seine Konjunkturprognose nach unten. Es geht in diesem Jahr noch von einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes von 1,8 Prozent aus, 0,2 Prozentpunkte weniger als noch im Frühjahr prognostiziert. Vor allem die „America first“-Politik von US-Präsident Donald Trump sowie der Handelskonflikt mit China wirkten sich auf den globalen Handel und die Wirtschaft hierzulande spürbar aus. Allerdings dämpft nicht nur Trump die Konjunktur. Auch steigende Energiepreise bremsen die Wirtschaft: Insbesondere produzierende Unternehmen leiden unter den Mehrkosten. Zudem ist das Wachstum in vielen Schwellenländern, die sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt haben, spürbar zurückgegangen – auch das bremst die Exporte und gleichzeitig die Investitionen in Deutschland. Privater und öffentlicher Konsum seien hingegen anhaltend robust und sorgten dafür, dass die Wirtschaft zukünftig nicht stagniert. Für 2019 rechnet das IW deshalb nur noch mit einer Steigerung des Bruttoinlandsprodukts von 1,4 Prozent. Ein Land, dessen Erfolg in hohem Maße vom Export abhänge, spüre die Auswirkungen von Handelssanktionen besonders deutlich. Gleichzeitig lebe das deutsche Wachstum stark von der Entwicklung der Schwellenländer.
Währungskrisen beeinflussen Rohstoffmärkte
Im August sank der Rohstoffpreisindex des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) von 134,7 Punkten (in Euro: 127,9 Punkte) auf 133,0 Punkte (in Euro: 127,8 Punkte). Demzufolge fielen die Preise für Rohstoffe im August um 1,2 Prozent (in Euro: −0,1 Prozent), wobei die Betrachtung der einzelnen Rohstoffgruppen zeigt, dass alle Rohstoffgruppen Preisrückgänge verzeichneten. Die Unsicherheit bezüglich der unstetigen US-amerikanischen Handelspolitik und sich verschärfende Währungskrisen einzelner rohstoffexportierender Länder wie Russland, Brasilien und Iran belasteten den Rohstoffmarkt. Die Abwertung von Währungen führte im August zu niedrigeren Rohstoffpreisen, da durch den nationalen Währungsverfall die in US-Dollar gemessenen Rohstoffpreise sanken. Der Index für Energierohstoffe fiel um 1,2 Prozent (in Euro: 0,0 Prozent), wobei der Rohölpreis im Monatsdurchschnitt um 2,1 Prozent (in Euro: −0,9 Prozent) gefallen ist. Im August fiel erneut der Index für Industrierohstoffe am stärksten. Er sank um 1,6 Prozent (in Euro: −0,4 Prozent) und damit weniger deutlich als im Vormonat. Ebenfalls weniger gefallen als im Juli sind die Preise für Nahrungs- und Genussmittel. Der Index für Nahrungs- und Genussmittel fiel um 1,4 Prozent (in Euro: −0,2 Prozent). Der Index ohne Energie fiel um 1,5 Prozent (in Euro: −0,3 Prozent) auf 108,7 Punkte (in Euro: 104,5 Punkte).
Die deutsche Wirtschaft drückt ein wenig auf das Bremspedal, wird aber nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auch in diesem und in den kommenden beiden Jahren deutlich wachsen. In der Prognose für 2018 geht es wie andere Wirtschaftsforschungsinstitute auch von 1,8 Prozent Wachstum aus. Für 2019 und 2020 rechnen die Forscher aber mit einer Wachstumsrate von 1,7 bzw. 1,8 Prozent und sind damit optimistischer als einige ihrer Kollegen. Vor allem die Binnennachfrage stütze das Wachstum. Zum einen trage dazu der Bauboom bei, der vielerorts bereits dafür sorgt, dass sich Aufträge stauen, weil entsprechende Fachkräfte kaum noch zu finden sind. Andererseits der Konsum der privaten Haushalte, der durch die weiterhin positive Arbeitsmarktentwicklung und mittlerweile kräftigere Lohnsteigerungen als in den vergangenen Jahren angetrieben wird. Dass die Inflationsrate mit etwa zwei Prozent höher ausfällt als zuletzt, schmälert die Kaufkraft der Haushalte nicht dramatisch. Die Preissteigerungen erreichen damit eine Größenordnung, die dem Ziel der Europäischen Zentralbank entspricht. Eine darüber hinausgehende Preisdynamik ist kaum zu erwarten, da der Anstieg vor allem auf die gestiegenen Preise für Rohöl zurückzuführen ist. Sorgen um eine vermeintlich überhitzende deutsche Wirtschaft dürften sich auch deshalb zerstreuen, weil die Auslastung der Produktionskapazitäten allmählich zurückgeht.
MANAGEMENT
Frauen brauchen Mut zur Bewerbung
Eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass Frauen zwar fast 45 Prozent aller Beschäftigten stellen, aber nur 29 Prozent der Führungskräfte. Die Studie macht allerdings auch deutlich, dass dies vor allem am niedrigen Anteil weiblicher Bewerber liegt. Dem IW-Personalpanel zufolge kommen nur 32 Prozent der Bewerbungen um Führungspositionen von Frauen. Der Frauenanteil in Führungspositionen entspreche demnach fast ihrem Anteil an allen Bewerbern um diese Stellen. In der Metall- und Elektro-Industrie ist er sogar leicht höher. In mehr als vier von zehn Unternehmen werde gerade einmal jede zehnte Bewerbung um eine leitende Funktion von einer Frau eingereicht. Der geringe Anteil von weiblichen Bewerbern um Führungspositionen mache deutlich, dass politische Quotenregelungen in diesem Bereich am Ziel vorbeigingen. Stattdessen solle man das Augenmerk darauf legen, Hindernisse zu beseitigen, die Frauen möglicherweise von einer Bewerbung abhielten. In erster Linie gehe es dabei um eine bessere und flächendeckende Kinderbetreuung, von der Frauen nach wie vor besonders profitieren würden. Zudem könnten flexible Arbeitszeitmodelle dabei helfen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Auch wenn in der Regel die zeitlichen Anforderungen mit zunehmender Verantwortung steigen, werden in manchen Firmen Führungspositionen auch in Teilzeit ausgeübt.
RECHT & FINANZEN
Verwertungsverbot offener Videoüberwachung
Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist. Sollte es sich um eine rechtmäßige offene Videoüberwachung handeln, wäre die Verarbeitung und Nutzung der einschlägigen Bildsequenzen nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG alte Fassung zulässig und würde dementsprechend nicht das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffener Arbeitnehmer verletzen. Der Arbeitgeber muss das Bildmaterial nicht sofort auswerten. Sofern die Videoüberwachung rechtmäßig erfolgt, stehen auch die Vorschriften der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung einer gerichtlichen Verwertung der erhobenen personenbezogenen Daten nicht entgegen. So lautet die Auslegung des Bundesarbeitsgerichts, das einen entsprechenden Fall nach Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils wieder an das Landesarbeitsgericht Hamm zurückverwies.
Im vorliegenden Fall war die Klägerin, Angestellte in einem Tabak- und Zeitschriftenhandel, gekündigt worden, weil Aufzeichnungen der offenen Videoüberwachung die Unterschlagung von Einnahmen zeigten. Die Aufnahmen stammten aus dem Februar, ausgewertet wurden sie erst im August des gleichen Jahres, weil zu der Zeit ein Fehlbestand bei Tabakwaren festgestellt worden war. Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte zunächst angenommen, dass die Bilddaten zu lange gespeichert waren und der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Nach der Aufhebung durch das Bundesarbeitsgericht steht noch die Klärung aus, ob die offene Videoüberwachung grundsätzlich rechtmäßig war.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 2018 – 2 AZR 133/18 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 20. Dezember 2017 – 2 Sa 192/17 –
BILDUNG
Mehr Weiterbildung trotz einfacher Tätigkeiten
Geringqualifizierte, vor allem solche mit Einfacharbeit, bilden sich laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) immer häufiger weiter. Hintergrund seien die gestiegenen Anforderungen am Arbeitsmarkt. Dieser verändere sich zunehmend, weshalb sich Erwerbstätige immer wieder weiterbilden müssen, um Schritt zu halten. Während lange Zeit vor allem Beschäftigte mit Berufsabschluss an Weiterbildungen teilnahmen, steige mittlerweile auch die Beteiligung Geringqualifizierter an Schulungen kontinuierlich an. Seit 1979 habe sich der Anteil der Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die sich weiterbilden, mehr als verdreifacht. Nach den aktuellsten Zahlen liege die Weiterbildungsbeteiligung der Erwerbstätigen ohne Berufsabschluss inzwischen bei rund 40 Prozent. Unter Erwerbstätigen mit Abschluss sei der Anteil mit gut 56 Prozent jedoch weiterhin höher. Von den Akademikern bilden sich sogar rund 75 Prozent weiter. Dabei lassen sich die Geringqualifizierten in zwei Gruppen einteilen: einerseits diejenigen, die viel Einfacharbeit verrichten – zum Beispiel Routinetätigkeiten, die keine vertieften Fachkenntnisse voraussetzen. Und andererseits jene, die trotz ihrer formal geringen Qualifikation überwiegend anspruchsvollere Tätigkeiten ausführen. Eigentlich wäre zu vermuten, dass der technische Fortschritt mit komplexeren Tätigkeiten einhergeht. Das ist bei Geringqualifizierten aber nicht der Fall. Trotzdem steigt deren Weiterbildungsbeteiligung überproportional. Das gilt auch für jene Geringqualifizierten, die viel Einfacharbeit verrichten: Inzwischen nehmen 22 Prozent von ihnen an Weiterbildungen teil. Solche mit wenig Einfacharbeit bilden sich mit rund 55 Prozent jedoch zweieinhalbmal so häufig weiter.
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