Büro & Arbeitswelt

Sabbatical: Ich bin dann mal weg

Immer mehr Mitarbeiter liebäugeln mit einer Auszeit. Was speziell Mittelständler dabei beachten sollten.

Avatar
von Regiomanager 02.03.2020
(Foto: ©Eskymaks – stock.adobe.com)

Wer träumt nicht von einem Aufenthalt auf den Bahamas? Zusammen mit dem Bahamas National Trust hat der Wohnungsanbieter Airbnb dort kürzlich ein Sabbatical von April bis Mai 2020 ausgeschrieben. Viele Arbeitnehmer nutzen ihre Auszeit vor allem, um zu reisen, für persönliche Projekte und um zu entschleunigen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstitutes INSA-Consulere im Auftrag von Meiers Weltreisen im November 2019.

Unfrieden vermeiden

„Ein Sabbatical dauert meist drei bis sechs Monate, unter Umständen auch bis zu einem Jahr“, sagt Dr. Eckhard Schmid, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle. Generell haben Mitarbeiter keinen rechtlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Aber in Firmen gilt laut Schmid der Gleichbehandlungsgrundsatz. „Wenn einem Arbeitnehmer, der zwei Jahre im Betrieb ist, ein Sabbatical bewilligt wird, ist es schwierig, einem weiteren Arbeitnehmer, der schon länger dort angestellt ist, diesen Schritt zu verwehren“, erklärt Schmid. Ein detailliertes Konzept, das im Betrieb vorgestellt wurde, beispielsweise mit Höchstquoten für Sabbaticals pro Geschäftsbereich, ist daher aus Schmids Sicht sinnvoll, um Unfrieden zu vermeiden.
Ist ein Sabbatical bewilligt, ist es wichtig, die Ansprechpartner im Unternehmen darauf einzustimmen und die Vertreter einzuarbeiten. „Die Mitarbeiter sollten auch die Kunden rechtzeitig informieren und die Vertreter namentlich benennen beziehungsweise persönlich vorstellen“, sagt Schmid. Dieser Prozess sollte ein halbes Jahr vor der Auszeit starten und alle besprochenen Punkte sollten aus Sicht des Arbeitsrechtlers schriftlich
dokumentiert werden.
„Am wichtigsten ist, dass die HR-Policy ein Sabbatical überhaupt vorsieht. Dies ist offensiv zu kommunizieren“, sagt Prof. Dr. Jürgen Weibler, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaft, insbesondere Personalführung und Organisation an der Fernuniversität Hagen. Dabei müsse deutlich werden, dass es Bestandteil einer willkommenen und gelebten Kultur des Hauses ist. „Für das Sabbatical muss die Personalabteilung eine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers erstellen“, sagt Schmid. Dort sollte festgehalten werden, dass die Arbeitsleistungspflichten für den Zeitraum der Auszeit ruhen und ob beziehungsweise welche Vergütung für diesen Zeitraum zu zahlen ist. Im Zweifelsfall können sich Unternehmer auch externen Rat bei Arbeitsrechtlern einholen. Professor Weibler hat auf der Website des Projekts „Leadership Insiders“ Fakten aus Forschungssicht zum Thema „Sabbaticals“ zusammengestellt.

Transparente Bedingungen für den Wiedereinstieg

„Auch die Bedingungen des Wiedereinstiegs müssen transparent sein und keine Verschlechterungen für den Arbeitnehmer beinhalten“, sagt Weibler. Oft werde es versäumt, ein Rückkehrgespräch zu führen, um gemeinschaftlich festzustellen, inwiefern sich arbeitsrelevante Konsequenzen aufgrund neu gemachter Erfahrungen ergeben, so Weibler weiter. Der Wiedereinstieg sollte daher aus seiner Sicht mit einem persönlichen Gespräch begonnen und mit einem Follow-up-Gespräch nach sechs Wochen weitergeführt werden. Ein Sabbatical geht Schmid zufolge oft mit einem Know-how-Verlust einher und die Arbeitnehmer müssten sich nach der Auszeit wieder an die Regelhaftigkeit des Arbeitslebens gewöhnen. „Es kann, je nach Tätigkeit, ein paar Wochen bis Monate dauern, bis der Angestellte wieder voll einsatzfähig ist“, so Schmid weiter.
Die wenigsten Arbeitnehmer werden es sich leisten können, für ihre Auszeit auf ihr Einkommen zu verzichten. „Daher sparen sie meist ein Arbeitszeitguthaben in Form von Überstunden, umgewandelter variabler Vergütung, Weihnachtsgeld oder nicht genommenen vertraglichen Urlaubs an“, sagt Schmid. Normalerweise wird der Urlaubsanspruch mit der Sabbatical-Zeit verknüpft. „Neue Urlaubsansprüche entstehen während des Sabbaticals nicht, sondern nur für die Zeit, in der gearbeitet wird“, erklärt Schmid.

Teilzeitmodell und Zeitwertkonten als typischer Ansparweg

Ein typischer Ansparweg ist das sogenannte Teilzeitmodell. In diesem Fall vereinbart der Arbeitnehmer einen Teilzeitvertrag, arbeitet jedoch Vollzeit weiter. Die übliche Arbeitsleistung wird damit geringer entlohnt und das angesparte Gehalt wird anschließend während des Sabbaticals ausbezahlt oder anderweitig verrechnet. Bei dem sogenannten Ansparmodell auf Zeitwertkonten besteht Weibler zufolge die Möglichkeit, Überstunden, Urlaubstage, Teile des Gehalts oder Sonderzahlungen zu sammeln und diese im Sabbatical in freie Tage umzuwandeln. Was angespart werden kann, muss vorher genau festgehalten werden. „Hinzu kommt der unbezahlte Urlaub, die einfachste aller Lösungen für HR“, so Weibler weiter. Da die Ansparkonten aus Arbeitszeitguthaben mitunter hohe Beträge aufweisen, sollten sie aus Schmids Sicht mithilfe von CTA-Trust-Agreements gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden. Für ein Sabbatical trägt der Unternehmer nur die Organisationskosten, wenn der Angestellte seine Auszeit mit Arbeitszeitguthaben anspart oder währenddessen auf Vergütung verzichtet. Andere Sozialleistungen, wie Kita-Plätze oder eine bezuschusste Kantine, kosten den Unternehmer mehr.
Und vollkommen verdrängt wird aus Weiblers Sicht „nicht selten, dass Mitarbeitende nur mit flexiblen Arbeitszeitformen zu gewinnen und zu halten sind“. Regelmäßig betrifft dies die, die nicht auf die Stelle angewiesen sind, also meistens die, die man aufgrund ihrer Qualitäten gerne hätte. „Groß ist auch die Versuchung, den temporären Ausfall durch Umschichtung von Arbeit auszugleichen“, sagt Weibler. Damit mache man sich keine Freunde.

Sabbatical fürs Employer Branding einsetzen

Ein Sabbatical trägt aus Weiblers Sicht dazu bei, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Dies sei ein wesentlicher Beitrag für ein Employer Branding, der gerne auch über soziale Netzwerke kommuniziert wird. „Das mittelständische Unternehmen kann sich so von anderen abheben, gegenüber den meisten Großunternehmen aber nur gleichziehen, denn dort ist es insbesondere bei den gerade gehypten Firmen Standard“, erklärt Weibler. Unternehmer sollten sich laut Weibler immer fragen: „Warum sollten Mitarbeitende zu mir kommen und bei mir bleiben, insbesondere wenn der Standort fern der Metropole ist? Natürlich ist ein Sabbatical nur ein Mosaikstein, aber einer mit viel Strahlkraft.“
Barbara Bocks| redaktion@regiomanager.de

Teilen:

Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren und Brancheninfos erhalten

Datenschutz*