Management

Unternehmenspraxis (Ausgabe 03/2020)

Unternehmenspraxis

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von Regiomanager 16.07.2020
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PERSONAL & KARRIERE

Allianz will Ausbildung sichern
Die Spitzen der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben Maßnahmen vereinbart, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf die duale Ausbildung abzufedern. Die Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, der Wirtschaftsverbände BDA, BFB, DIHK und ZDH und der Gewerkschaften haben unter Vorsitz von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung angesichts der Corona-Krise verabschiedet. Die Partner wollen dafür sorgen, dass Auszubildende trotz der derzeit schwierigen Situation ihre Ausbildung fortsetzen und ihre Prüfung ablegen können. Zudem verfolgen sie gemeinsam das Ziel, auch in den kommenden Ausbildungsjahren genügend Ausbildungsplätze anbieten zu können. Konkret verständigten sich die Partner der Allianz u. a. darauf, dass Firmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, zeitlich befristet eine Übernahmeprämie erhalten können. Zudem sollen Betriebe zur Stabilisierung des Ausbildungsjahres 2020/21 die Vorteile der Verbundausbildung und der Auftragsausbildung stärker nutzen können. Außerdem wollen die Allianzpartner Jugendliche und Betriebe – auch mit mehr digitalen Formaten – im kommenden Ausbildungsjahr noch gezielter beraten und vermitteln.

Historische Zahl an Kurzarbeitern

Die Kurzarbeit hat zahlreiche Wirtschaftszweige in Deutschland erfasst. Vor allem das Gastgewerbe sowie weite Teile der Industrie und des Handels sind betroffen. Das ergeben Umfragezahlen des ifo Instituts für den Mai. Demnach waren im Gastgewerbe 796.000 Menschen oder 72 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit, im Fahrzeugbau 513.000 oder 46 Prozent und im Autohandel 289.000 oder 44 Prozent. „Diese historisch einmalig große Zahl an Kurzarbeitern verhindert zunächst Entlassungen und Firmenpleiten“, sagt ifo-Arbeitsmarkt-Experte Sebastian Link. Hinzu kamen 683.000 Kurzarbeiter im Einzelhandel (28 Prozent), 660.000 in sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (28 Prozent), 456.000 in der Metallindustrie (40 Prozent), 423.000 in Verkehr und Lagerei (23 Prozent), 362.000 im Großhandel (26 Prozent), 329.000 bei Freiberuflern sowie bei wissenschaftlichen und technischen Dienstleistern (14 Prozent), 316.000 im Maschinenbau (29 Prozent), 243.000 in den Branchen Chemie, Öl, Pharma, Gummi und Kunststoff sowie Glas (21 Prozent), 227.000 in der Elektrobranche (29 Prozent) und 170.000 in der Möbelindustrie (31 Prozent). Vergleichsweise wenig betroffen sind das Bauhauptgewerbe mit 22.000 Kurzarbeitern oder vier Prozent der Beschäftigten, das Finanz- und Versicherungsgewerbe sowie das Grundstücks- und Wohnungswesen mit 68.000 Kurzarbeitern (fünf Prozent) und die Branche Information und Kommunikation mit 168.000 (15 Prozent). Nach eigenen Schätzungen rechnet das ifo Institut zusätzlich mit 966.000 Kurzarbeitern bei den sonstigen Dienstleistungen (zehn Prozent) und mit 301.000 im Ausbaugewerbe (22 Prozent).

44 Prozent bekommen Urlaubsgeld

In Deutschland erhalten etwas weniger als die Hälfte (44 Prozent) aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die Angaben von mehr als 53.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang August 2019 bis Ende Mai 2020 ausgewertet. Ob ein Beschäftigter Urlaubsgeld erhält oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Der mit Abstand wichtigste Faktor ist die Frage der Tarifbindung. So erhalten 71 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen der Privatwirtschaft ein Urlaubsgeld, gegenüber nur 34 Prozent der Beschäftigten in Unternehmen ohne Tarifvertrag. Unter den Bedingungen der Corona-Krise sei das Urlaubsgeld in diesem Jahr für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders wichtig, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Millionen von Beschäftigten in Kurzarbeit müssen derzeit teilweise empfindliche Einkommenseinbußen hinnehmen. Vor diesem Hintergrund ist das Urlaubsgeld als Beitrag zur Stabilisierung der Einkommenssituation von großer Bedeutung. In einigen Tarifbranchen wie zum Beispiel der Metall- und Elektroindustrie wurde in diesem Jahr die Möglichkeit eröffnet, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld anteilsmäßig auf die monatlichen Einkommen zu übertragen, um im Fall von Kurzarbeit ein höheres Kurzarbeitergeld zu erhalten. Die Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsgeldes fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.513 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe dieses Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen). Am wenigsten erhalten Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer u. a. in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der Metallindustrie, der Papier verarbeitenden Industrie, im Kfz-Gewerbe, in der Druckindustrie, im Versicherungsgewerbe, im Einzelhandel, in der Bauindustrie und in der Chemischen Industrie.

KONJUNKTUR

Krise lässt Großhandelspreise purzeln

Die Verkaufspreise im Großhandel lagen im Mai 2020 um 4,3 Prozent niedriger als im Mai des Vorjahres. Einen stärkeren Preisrückgang gegenüber dem Vorjahresmonat hatte es letztmalig im Oktober 2009 gegeben (minus 7,1 Prozent). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, hatte die Veränderung gegenüber dem Vorjahr im April 2020 bei minus 3,5 Prozent und im März 2020 bei minus 1,5 Prozent gelegen. Auswirkungen der Corona-Krise auf die Großhandelsverkaufspreise konnten für den Berichtsmonat Mai – wie schon im April – insbesondere bei den Preisen für Mineralölerzeugnisse festgestellt werden (minus 6,5 Prozent gegenüber April). Die Preise für lebende Tiere sanken coronabedingt gegenüber April um 10,3 Prozent und für Fleisch und Fleischwaren um 2,4 Prozent. Doch es ging auch nach oben: So führte das stark verminderte Angebot einiger Sorten Altpapier im Zusammenhang mit der Corona-Krise auch im Mai zu einem erheblichen Preisanstieg. Gegenüber dem Vormonat stiegen die Preise für Altverpackungen aus Papier und Karton um durchschnittlich 197 Prozent und für sortiertes gemischtes Altpapier um 190 Prozent. Seit 2019 war Altpapier wegen des hohen Überangebots kontinuierlich billiger geworden. 

Ohoven fordert dauerhafte MwSt.-Senkung

Der Mittelstandsverband BVMWB fordert eine dauerhafte Senkung des Mehrwertsteuersatzes. „Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer ist Kernpunkt und Schwachpunkt des Konjunkturpakets zugleich. Der Mittelstand braucht einen dauerhaft einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 15 Prozent“, sagt Mittelstandspräsident Mario Ohoven. Denn für die kleinen und mittleren Unternehmen bedeuteten die befristete Umstellung der Kassensysteme und die Neuauszeichnungen einen erheblichen bürokratischen Aufwand und hohe Kosten. Für Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig seien, blieben per Saldo nur höhere Kosten, da es zu keiner gesteigerten Nachfrage komme und die Mehrwertsteuer einen durchlaufenden Posten darstelle. „Zudem scheint es fraglich, ob es zu der von der Bundesregierung erhofften Stärkung des privaten Konsums kommt. Viele Verbraucher werden trotz Umsatzsteuersenkung auf Käufe verzichten, solange sie Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Sie werden erst dann stärker konsumieren, wenn die Wirtschaft wieder läuft und ihre Jobs sicher sind.“ Das Ziel müsse ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 15 Prozent sein – „und zwar auf Dauer“. Dann hätten die Betriebe Planungssicherheit und die Konsumenten würden entlastet. „Zugleich entfällt die oftmals willkürliche und für Konsumenten nicht nachvollziehbare Zuordnung gleicher Produkte zu unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen.“

Finanzieller Engpass bei Studenten

Babysitten, Kellnern oder Nachhilfe geben – die meisten dieser Tätigkeiten sind aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht oder nur eingeschränkt möglich. Für viele Studierende bedeutet der Verlust von Nebenjobs einen erheblichen finanziellen Engpass bei der Bestreitung ihres Lebensunterhaltes. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatten alleinwohnende Studenten und Studentinnen im Jahr 2018 monatliche Einnahmen von durchschnittlich rund 1.060 Euro. Diese wurden nahezu vollständig für den privaten Konsum ausgegeben. Studierenden, die durch die Corona-Krise ihre Jobs verloren haben, soll nun im Rahmen der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geholfen werden. Anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) lassen sich die Einnahmen und Ausgaben eines Einpersonen-Studierenden-Haushaltes exemplarisch darstellen. Von den im Schnitt rund 1.060 Euro stammten 390 Euro aus eigener Erwerbstätigkeit, rund 460 Euro aus Unterstützungsleistungen durch private Haushalte wie beispielsweise durch die Eltern. Hinzu kamen weitere Einnahmen wie etwa aus BAföG-Leistungen oder Kindergeld. Die Ausgaben für den privaten Konsum beliefen sich insgesamt auf rund 1.030 Euro. Mit knapp 380 Euro hatte das Wohnen daran den größten Anteil. Für Lebensmittel wurden gut 140 Euro ausgegeben, für Freizeit und Kultur knapp 110 Euro und für Verkehr gut 80 Euro.

ENERGIE

Bund beschließt Renovierungsstrategie

Das Bundeskabinett hat die sogenannte „Langfristige Renovierungsstrategie“ (Long Term Renovation Strategy, LTRS) beschlossen, die das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt hat. Die Strategie beinhaltet einen Fahrplan, wie für den nationalen Gebäudebereich die Energie- und Klimaziele erreicht werden können, und benennt hierzu Maßnahmen, um Anreize zur energetischen Sanierung des nationalen Gebäudebestands zu setzen, und zwar für den Bestand an privaten und öffentlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gemäß EU-Vorgaben ist jeder EU-Mitgliedsstaat verpflichtet, der EU-Kommission eine nationale Renovierungsstrategie zu übermitteln. Die Strategien der Mitgliedsstaaten dienen der Kommission als Grundlage für die im Rahmen des europäischen „Green Deals“
angekündigte Renovierungswelle. 

Studie: CO2-Bepreisung statt Subventionen

Dekarbonisierung bis zum Jahr 2050? Ohne Kurswechsel kaum zu erreichen. Das jedenfalls zeigt eine neue Studie von rwi consult, dem Beratungsunternehmen des RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung, im Auftrag von EcoAustria – Institut für Wirtschaftsforschung in Wien. Der Vergleich der bisherigen Energiepolitik von Deutschland, Österreich und der Schweiz offenbart „gravierende Unterschiede“: Während Deutschland vorwiegend auf die Subventionierung der erneuerbaren Energien gesetzt habe, sei der Ansatz Österreichs vorwiegend von ordnungsrechtlichen Maßnahmen wie Ge- und Verboten sowie ebenfalls von Subventionen geprägt gewesen, so rwi consult. „Die Schweiz setzt hingegen bereits seit dem Jahr 2008 auf das marktwirtschaftliche Instrument der CO2-Abgabe und hat damit den Energieverbrauch bereits deutlich senken können.“ Die Empfehlungen für Deutschland: „Statt auf massive Subventionen mit geringer Wirkung zu setzen, sollte die deutsche Klimapolitik auf eine marktorientierte CO2-Bepreisung sowie verstärkt auf Forschung und die Entwicklung neuer klimafreundlicher Technologien setzen. Mit der 2019 im Klimapaket Deutschlands beschlossenen Bepreisung von CO2 für die Sektoren Wärme und Verkehr werden diese Empfehlungen bereits teilweise umgesetzt. Weitere Schritte sollten folgen.“
Daniel Boss | redaktion@regiomanager.de

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