
Steuerberaterinnen Kierblewsky & Forth
Nachfolger für Kanzlei gesucht.
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33813 Oerlinghausen
„Im Bereich der Elektromobilität ist viel in Bewegung“, weiß Nils Patrik Volk von Bast & Volk Steuerberater. Die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs wird durch staatliche Förderung auch in wirtschaftlicher Hinsicht interessant. Dem Arbeitgeber bieten sich neue Wege der Mitarbeiterbindung und der Arbeitnehmer kann mit Steuervorteilen rechnen. Für zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2021 angeschaffte Elektro- und Hybridfahrzeuge halbiert sich voraussichtlich der geldwerte Vorteil aus Privatnutzung. Elektrofahrzeuge sind für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit und bei der Neuanschaffung winkt eine Kaufprämie. Bis 2020 sind mit dem E-Auto und E-Bike zusammenhängende Leistungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Lohn erbracht werden, teilweise steuerfrei. Das gilt für die „Betankung“ am Arbeitsplatz ebenso wie für die Bereitstellung oder Bezuschussung einer Ladestation durch den Arbeitgeber.
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